Teilnahmebedingungen

§1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

(1) Für alle zwischen Ihnen als Teilnehmer*in und dem Kursveranstalter des Spielkurs Balfolk in Balingen Dürrwangen (siehe Impressum), abgeschlossenen Verträge über die Kursteilnahme gelten die nachfolgenden Bedingungen.

(2) Alle zwischen Teilnehmer*in und Veranstalter im Zusammenhang mit diesen Verträgen getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Geschäftsbedingungen, unserer Buchungsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.

(3) In Prospekten, Anzeigen, auf der Veranstalterhomepage (www.annik.org) und in sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Zeitpläne, Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

(4) Die Unterbringung und Verpflegung wird von jedem Teilnehmer direkt mit dem Unterkunftsort Haus der Volkskunst vertraglich vereinbart und mit ihm abgerechnet. Der Veranstalter hat insbesondere keine Kontrolle über die für die Unterbringung und Verpflegung anfallenden Kosten, die auf dieser Website genannten Kosten sind ohne Gewähr und können sich durch Preisänderungen des Hauses erhöhen. Der Veranstalter versucht in diesem Fall die Teilnehmer*innen rechtzeitig darüber zu informieren.

§2 Vertragsschluss; Preise; Zahlung

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter nach Überweisung des Teilnehmerbeitrages zustande, nicht bereits durch die automatisierte Anmeldungsbestätigung nach Absenden des Anmeldeformulars oder die Aufforderung zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Die Zahlung ist direkt nach dem Eingang der Anmeldebestätigung möglich.

(2) Gerät der/die Teilnehmer*in mit der Zahlung in Verzug, so ist der Veranstalter berechtigt, ab Verzugsbeginn Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Veranstalter behält sich insoweit vor, einen jeweils höheren Schaden nachzuweisen.

(3) Ein Abzug von Skonto ist unzulässig, wenn dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

§3 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

Der/die Teilnehmer*in ist zur Aufrechnung gegen die Forderungen des Veranstalters nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, diese anerkannt wurden oder wenn die Gegenansprüche unstreitig gestellt sind. Dies gilt auch, wenn der/die Teilnehmer*in Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend macht. Der/die Teilnehmer*in darf ein Zurückbehaltungsrecht jedoch dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.

§4 Haftungsregelungen, Haftpflichtversicherungspflicht

(1) Ansprüche des Teilnehmer*ins auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Der/die Teilnehmer*in verpflichtet sich zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Zeit der Kursdauer.

(5) Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die die Seminargebühren und auch die Kosten des Stornos von Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Fall einer Verhinderung an der Teilnahme - etwa durch eine Erkrankung - übernimmt.

§5 Rücktrittsregelungen

(1) Dem/der Teilnehmer*in wird ein Rücktrittsrecht nach folgenden Bedingungen eingeräumt: der/die Teilnehmer*in kann bis einschließlich zum 08.01.2024 durch eine mindestens Textform wahrende Rücktrittserklärung gegenüber dem Veranstalter von der Kursteilnahme zurücktreten. In diesem Fall werden der Veranstalter und der/die Teilnehmer*in von ihren Verpflichtungen in Bezug auf Kursveranstaltung bzw. Kursgebühr frei. Bei Absage seitens des/der Teilnehmers/in nach dem 08.01.2024 behält sich der Veranstalter das Recht vor die komplette Teilnahme-/Kursgebühr oder mindestens eine Kostendeckungspauschale von 60€ einzubehalten. Dies ist abhängig von der Höhe der Gesamtteilnehmerzahl bzw. der Teilnehmerzahl im jeweiligen gebuchten Kurs.

(2) Dem Veranstalter wird ein Rücktrittsrecht nach den folgenden Bedingungen eingeräumt: Der Veranstalter kann bis zum 08.01.2024 durch eine mindestens Textform wahrende Rücktrittserklärung gegenüber dem/der Teilnehmer*in von der Veranstaltung eines Einzelkurses oder der Veranstaltung des gesamten Kurses zurücktreten. Dies gilt nur, falls der gebuchte Einzelkurs oder der gesamte Kurs durch ungenügende Teilnehmerzahlen nicht wirtschaftlich durchführbar wäre, was bei Einzelkursteilnehmerzahlen von unter sechs Personen oder einer Gesamtteilnehmerzahl von unter 35 Personen der Fall ist. Eine spätere Absage ist nur dann zulässig, wenn die Veranstaltung aufgrund geltener Pandemie-Regeln (z.B. Corona) nicht durchgeführt werden darf. Im Fall der Absage ist der Veranstalter zu unverzüglicher Benachrichtigung des/der Teilnehmers/in verpflichtet; im Übrigen werden Veranstalter und Teilnehmer*in von ihren Verbindlichkeiten frei und der/die Teilnehmer*in erhält seine Teilnahmegebühr unverzüglich in vollem Umfang zurückerstattet. Hinsichtlich eines durch das Entfallen des Kurses entstehenden Schadens gilt der in diesen Teilnahmebedingungen vereinbarte Haftungsausschluss.

§6 Mitwirkungs-, Verhaltens- und Unterlassenspflichten des Teilnehmer*ins während des Kurses

(1) Instrumente müssen eingerichtet, also gut spiel- und stimmbar, zum Kurs mitgebracht werden. Ist dies nicht der Fall, eine Kursteilnahme wegen Behinderung anderer Teilnehmer*innen dadurch nicht oder nur teilweise möglich und kein Ersatzinstrument verfügbar, kann ein/e Teilnehmer*in von Teilen des Kurses oder insgesamt ausgeschlossen werden, ohne dass ein Rückerstattungsanspruch eines Teils oder der gesamten Kursgebühr entsteht.

(2) Mit Gebäuden und Inventar des Haus der Volkskunst muss der/die Teilnehmer*in verantwortlich und sorgsam umgehen. Für die Sauberhaltung der Räumlichkeiten einschließlich der Bäder während des Aufenthaltes ist der/die Teilnehmer*in selbst verantwortlich. Die Räumlichkeiten sind am Ende des Aufenthaltes aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen; der Müll auf den Zimmern ist von den Teilnehmern/innen selbst zur vor Ort bekanntgegebenen Zeit zu entsorgen. Verschmutzungen, die über normale Nutzungsverschmutzung hinausgehen, sind zu beseitigen. Müll, der über haushaltsüblichen Müll hinausgeht, ist vom/von der Teilnehmer*in selbst und außerhalb des Haus der Volkskunst zu entsorgen.

(3) Die Hausordnung in der bei Ankunft mitgeteilten Form ist zu beachten. Insbesondere ist der/die Teilnehmer*in zur Beachtung des Rauchverbots in den Gebäuden und den Ruhezeiten im Bereich der Schlafzimmer ab 22 Uhr verpflichtet.

(4) Schäden und Verluste aller Art sind dem Haus der Volkskunst und dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.

(5) Die im Rahmen der Kurse übergebenen oder angefertigte Unterlagen (u.a. Notenmaterial, Übersichten, Informationstexte, Video-/Audioaufzeichnungen) sind für die private Nutzung bestimmt und dürfen vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Genehmigung durch die Rechteinhaber nicht weiterverbreitet werden.

(6) Im Rahmen einer nach den geltenden Bestimmungen entgeltpflichtigen Situation (z.B. des Konzerts) dürfen keine fremden Verwertungsrechten unterliegende Werke, beispielsweise bei der GEMA gemeldete, aufgeführt werden.

(7) Den zum Zeitpunkt des Wochenendes geltenden Corona-Regeln ist Folge zu leisten. Die Organisatoren informieren die Teinehmer*Innen rechtzeitig über diese Regeln. Widersetzt sich ein/e Teilnehmer*In bewusst den geltenden Regeln, so kann dies zum Ausschluss von der Teilnahme am Kurswochenende führen. Eine Erstattung der Kursgebühren ist in diesem Falle ausgeschlossen.

§7 Folgen der Nichtteilnahme; Weiterveräußerung bzw. Weitergabe des Teilnahmeplatzes

(1) Bei Nichtteilnahme nach Ablauf der Rücktrittsfrist kann die Teilnahmegebühr grundsätzlich nicht zurückerstattet werden. Der Nachweis eines geringeren Schadens als der vollen Höhe der Teilnahmegebühr wird dem/der Teilnehmer*in ausdrücklich anheim gestellt.

(2) Der Teilnahmeplatz ist an die Person des/der angemeldeten Teilnehmers/in gebunden. Der/die Teilnehmer*in ist daher nicht berechtigt, den Teilnahmeplatz ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters selbst weiterzuveräußern bzw. an Dritte zum gewerblichen Weiterverkauf durch diese zu veräußern bzw. abzugeben.

§8 Datenschutz, Nutzung von Bild- und Tonmaterial

(1) Durch den Vertragsabschluss erteilt der/die Teilnehmer*in sein Einverständnis, dass von ihm angegebene persönlichen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung abgespeichert und verwendet werden. Dies umfasst z.B. die Zusendung von Emails seitens des Veranstalters oder der Referenten/innen. Dieses Einverständnis ist widerruflich. Eine Weitergabe der gespeicherten Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Der/die Teilnehmer*in erteilt sein widerrufliches Einverständnis, dass Bild- und Tonaufnahmen seiner Person vom Kurs durch den Veranstalter veröffentlicht werden dürfen.

§9 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht

(1) Auf alle nach diesen Bedingungen geschlossenen Verträge findet deutsches Recht Anwendung.

(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist das Amtsgericht Hechingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus nach diesen Teilnahmebedingungen zustande gekommenen Verträgen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3) Diese Teilnahmebedingungen bleiben auch bei eventueller rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.


 


 

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